Module

Die Modulanmeldung erfolgt stets durch die elektronische Einschreibung im TOOL bzw. AlmaWeb. Dies erfolgt in der Regel während der Einschreibzeiträume vor dem Semester. Bei Bedarf kann auch nach diesem Zeitraum noch eine Einschreibung durch das Team Semesterplanung im Studienbüro vorgenommen werden. Bitte konsultieren Sie in diesem Fall vorher unbedingt die Internetseite des Faches, um die dafür notwendigen Informationen und Formulare zu erhalten.

Die Anmeldung zum Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zur Modulprüfung.

Sollten Module in der AlmaWeb-Auflistung Ihrer Einschreibung fehlen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Mitarbeiter:innen der Semesterplanung des Studienbüros der Philologischen Fakultät.

Bevorzugte Einschreibung

Ihren formlosen Antrag zur bevorzugten Einschreibung in teilnehmerbegrenzte Module bzw. Lehrveranstaltungen der Philologischen Fakultät richten Sie bitte per E-Mail an das Team der Semesterplanung: Semesterplanung-Philo(at)uni-leipzig.de

Stellen Sie Ihre Anfrage unbedingt von Ihrem universitären E-Mail-Konto. Andererseits können wir ihn aus Gründen des Datenschutzes nicht bearbeiten.

Damit Ihr Anliegen bestmöglich bearbeitet werden kann, benötigen wir folgende Angaben und Unterlagen:

  • Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer
  • Die Nummer des Moduls, in das Sie bevorzugt eingeschrieben werden wollen
  • Den genauen Termin der Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen möchten
  • Die Bestätigung des jeweiligen Prüfungsausschusses, dass von Ihnen der spezifische Nachteilsausgleich „Bevorzugte Einschreibung“ in Anspruch genommen werden darf. (Wie das genau gemacht wird, erläutern wir unten bei "Prüfungen → Nachteilsausgleich")
  • Ihre Zustimmung bzw. Ihren Wunsch, dass wir die Dozierenden darüber unterrichten, dass Sie aufgrund der Ursache des Nachteilsausgleiches besondere Studienbedingungen in Anspruch nehmen werden. Beispiele:
    • Hinweis auf das Mitbringen eines Begleithundes
    • Notwendigkeit eines bestimmten Sitzplatzes im Raum
    • Notwendigkeit besonderer Hilfsmittel und angeschlossener Aufwände

Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe werden wir diese Information nicht weitergeben.

Die Abmeldung vom Modul und die damit verbundene Abmel­dung von der Modulprüfung ist bis spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit möglich. Sie erfolgt ausschließlich durch die Studierenden über die jeweiligen Einschreibsysteme (TOOL bzw. AlmaWeb). Gehen Sie damit nicht zum Dozenten Ihres Seminars, zum Studienbüro oder ins Prüfungsamt, sondern erledigen Sie das selbstständig, so lange die Einschreibsysteme dafür noch geöffnet sind. Nach Ablauf der Abmeldefrist wird die Abmeldefunktion für Studierende im AlmaWeb gesperrt.

Abmeldungen von den Modulen des laufenden Semesters müssen durch Studierende im AlmaWeb selbst vorgenommen werden. Die Abmeldefrist endet vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. (siehe auch: Informationen zum Akademischen Jahr der Zentralen Studienorganisation)

Mit der Abmeldung vom Modul gelten alle bereits im Modul erbrachten Prüfungsleistungen als nicht erbracht. Wenn Sie also bereits im Semester einen Teil der Gesamtprüfung erbracht haben (z.B. ein Referat, für das noch eine schriftliche Ausarbeitung anstünde), verfällt diese Teilnote!

Wie man sich in AlmaWeb von Modulen und deren Prüfungen abmeldet, wird in der offiziellen Klick-Anleitung bei AlmaWeb erläutert.

Nach der oben genannten Frist…

... ist grundsätzlich nur ein Rücktritt von dem jeweiligen Prüfungsversuch aus wichtigem Grund, jedoch keine Abmeldung vom Modul mehr möglich. D.h., die Modulanmeldung bleibt nach dem genehmigten Rücktritt vom aktuellen Prüfungsversuch erhalten und die Studierenden müssen den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen.

Anträge auf einen Rücktritt müssen schriftlich durch die Studierenden selbst an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss gestellt und begründet werden. Ein Rücktritt von Prüfungen ist nur aus wich­tigem Grund möglich. Die Abmeldungen sind erst dann gültig, wenn sie vom Prüfungsausschuss schriftlich genehmigt werden und diese Genehmigung den Prüfungsmanager:innen vorliegt.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen werden vom für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss auf Antrag angerechnet, es sei denn, es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. Bitte legen Sie die dafür erforderlichen Unterlagen vor. In Fällen der Anrechnung werden die entsprechenden Studienzeiten angerechnet.

Dies gilt für Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen, in staatlich anerkannten Fernstudien und anderen Bildungseinrichtungen.

Außerhalb des Studiums erworbene Qualifikationen werden angerechnet, soweit diese Teilen des Studiums nach Inhalt und Anforderung entsprechen und diese damit ersetzen können.

Die Modulanmeldungen der Studierenden werden seit Wintersemester 2021/22 direkt nach dem Ende der Einschreibphase und vor dem Start der Lehrveranstaltungen von TOOL nach AlmaWeb übertragen. Erst dann können Studierende in AlmaWeb weitere Aktivitäten bezüglich der Einschreibung selbstständig vornehmen (z.B. Abmeldung vom Modul).

Dies gilt für alle Einschreibungen, die im Rahmen der Module der Philologischen Fakultät vorgenommen worden sind. Ausnahme bisher: Die Einschreibdaten der Module des Instituts für Anglistik werden ca. 4 Wochen nach Semesterstart übertragen.

Bitte überprüfen Sie in Ihrem AlmaWeb-Konto, ob die Einschreibungen korrekt übertragen wurden. Abmeldungen von den Modulen nehmen die Studierenden dort bitte selbst vor.

Prüfungen

Prüfungs- bzw. Modulergebnisse werden von den Prüfer:innen in AlmaWeb eingetragen und sind dort für die Studierenden im eigenen Konto einsehbar. Sollten Ergebnisse fehlen, wenden Sie sich bitte zuerst immer an die jeweiligen Prüfer:innen.

Wenn Sie auf Grund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, legen Sie Ihren Krankenschein bitte innerhalb von 3 Werktagen bei den zuständigen Mitarbeiter:innen des Prüfungsmanagements vor. Während der Sprechzeiten können Sie den Krankenschein persönlich abgeben, außerhalb können Sie diesen in die jeweiligen Briefkästen einwerfen. Alternativ können Sie ihn auch postalisch einsenden:

Prüfungsmanagement, (Name der Empfängerin)
IPF 140022
04081 Leipzig

Es zählt der Eingang des Krankenscheins im Original. Bitte geben Sie unbedingt folgende Daten mit an, sonst kann die Krankschreibung unter Umständen nicht richtig verbucht werden:

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Modulnummer der anstehenden Prüfung
  • ggf. für welche Teilprüfung
  • Prüfungsdatum

Ihre Krankschreibung wird in AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht, einzusehen unter den Menüpunkten Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen.

Bitte fragen Sie auf Grund der hohen Immatrikulationszahlen nicht noch einmal telefonisch oder per E-Mail nach dem Stand der Bearbeitung. Diese Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

…und dann?

Sollten Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben sein, dann gilt für Sie auf Grund der Krankschreibung automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Für den nächsten Termin müssen Sie sich nicht noch einmal anmelden – das erledigen in diesem Fall die Prüfungsmanager:innen für Sie. Nehmen Sie an dem nächsten Termin unentschuldigt nicht teil, gilt dies als nicht bestandener Versuch.

Sie dürfen sich für das Modul und die Veranstaltungen nicht noch einmal elektronisch einschreiben. Unberührt davon können Sie dennoch an den Veranstaltungen teilnehmen, vorausgesetzt, der betreffende Modulverantwortliche oder Veranstaltungsdozent lässt Sie hierfür zu. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Ab 1. Januar 2023 wurde für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt, bei der die Arztpraxen die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die zuständige Krankenkasse übermitteln und die Arbeitgeber:innen diese wiederum elektronisch abrufen.

Aktuell stellen die Arztpraxen vorübergehend zusätzlich eine Krankheitsbescheinigung für Patient:innen aus.

Durch diese neue Situation stellt sich nun die Frage, wie Studierende ihre krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nachweisen sollen, da es für die Universität derzeit noch keinen Zugang zu den elektronischen Bescheinigungen (eAU) gibt.

Für die aktuellen Prüfungsphasen werden wir – das Prüfungmanagement der Philologischen Fakultät und das des Lehramtsstudiums – bis auf Weiteres folgendes Verfahren praktizieren:

Bitte reichen Sie bei Bedarf die ausgedruckte Bescheinigung für Arbeitgeber im Prüfungsmanagement ein, solange diese noch ausgegeben wird.

Wird aufgrund der genannten Umstellung allein die Patientenbescheinigung in Papierform ausgestellt, ist diese „ersatzweise“ als Nachweis einzureichen. Die auf dieser Bescheinigung ausgewiesene Diagnose der Erkrankung sollen die Studierenden vor dem Einreichen unkenntlich machen.

Beantragung

Um einen Nachteilsausgleich im Studium oder in Prüfungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Nutzen Sie dafür dieses Formular:

Formular Nachteilsausgleich
PDF 90 KB

Der Antrag an den Prüfungsausschuss sollte frühzeitig (vier bis sechs Wochen vor Prüfungstermin) eingereicht werden, da die Prüfung des Antrags und mögliche Nachfragen Zeit benötigen.

Wenn Sie mehrere Fächer gleichzeitig studieren, müssen Sie Ihre Nachteilsausgleiche für jedes einzelne Studienfach beim jeweiligen Prüfungsausschuss beantragen.

Geeignete Nachweise

Für Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich benötigen Sie einen geeigneten Nachweis. Dazu zählen obligatorisch:

  • Fachärztliches Attest mit Ihrer Diagnose oder
  • Fachärztliches Attest ohne genaue Diagnose, jedoch mit der Aufführung der Folgen für Ihr Studium beziehungsweise für die Prüfungen, die aus Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen oder
  • Eine Stellungnahme der Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Auf Grundlage Ihrer fachärztlichen Unterlagen und einer persönlichen Beratung wird eine Stellungnahme erstellt, in der die Folgen Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Ihr Studium beziehungsweise die Prüfungen aufgeführt werden. Die Diagnose wird dabei nicht genannt.

Faustregel: Die Anträge müssen geeignet sein, den Prüfungsausschuss in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung zu treffen. Daraus erwächst eine Mitwirkungspflicht der Antragsstellenden. Diese sind die Expert_innen in ihrem eigenen Anliegen.

Nachteilsausgleiche, die Ihnen für Ihr Studium oder für Prüfungen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung gewährt werden, werden nicht in Zeugnissen erwähnt.

Weitere Informationen und Beratung

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Die Studierenden informieren sich selbstständig im AlmaWeb über die Prüfungsergebnisse. Die Mitteilung über eine nicht bestandene Prüfung erfolgt über die Buchung der nicht bestandenen Leistung im AlmaWeb-Leistungskonto der Studierenden. Eine weitere gesonderte Information über nicht bestandene Prüfungen findet in der Regel nicht statt.

Ein Rücktritt von einer Modulprüfung ist entweder über die Abmeldung vom Modul oder über einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss möglich.

Beachten Sie hierfür die Informationen unter dem Punkt "Abmeldung vom Modul".

Prüfungstermine, -orte oder eventuelle -verschiebungen werden durch die Fächer organisiert und auf deren Internetseiten kommuniziert.

In jedem Modul können insgesamt 3 Prüfungsversuche ablegt werden. Ein Prüfungsversuch gilt dann als nicht bestanden, wenn er mit einer 5,0 bewertet wird oder wenn unentschuldigt nicht an der Prüfung teilgenommen wird.

Prinzipiell gilt: Im Falle des Nichtbestehens einer Modulprüfung dürfen nur die nicht bestandenen Teilleistungen wiederholt werden.

Die Fristen für die Wiederholung von Modulprüfungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Nicht bestandene Prüfungen im Bachelor-, Master- und Magisterstudiengang sind laut Prüfungsordnung innerhalb eines Jahres zu wiederholen. Termine der Wiederholungsprüfungen werden innerhalb der jeweiligen Module festgelegt und durch die Prüfer:innen bekannt gegeben.

Bei Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen im selben Semester muss die Anmeldung bis 2 Wochen vor dem Termin der Wiederholungsprüfung bei den zuständigen Prüfungsmanager:innen eingegangen sein. Bei Wiederholungsprüfungen in Folgesemestern muss die Anmeldung in der Regel innerhalb des ersten Monats (April bzw. Oktober) erfolgen, spätestens jedoch unmittelbar nach Bekanntgabe des Fehlversuches, wenn das laufende Semester für die Wiederholung genutzt werden soll.

Die Anmeldung für Wiederholungsprüfungen (WHP) wird durch die Prüfungsmanager:innen in AlmaWeb vorgenommen und erfolgt, wenn sich die betreffenden Studierenden bei den für sie zuständigen Prüfungsmanager:innen gemeldet haben. Eine Prüfungswiederholung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich

Wichtig

  • Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen kann nicht über eine erneute TOOL-Einschreibung erfolgen.
  • Studierende sind erst dann offiziell zur Wiederholungsprüfung angemeldet, wenn die Prüfung (mit oder ohne Termin) im studentischen AlmaWeb-Konto erscheint.

Erste Wiederholungsprüfung

Bei Überschreiten der 1. Wiederholungsfrist wird die entsprechende Prüfung automatisch abermals mit der Note 5,0 bewertet und gilt als wiederum nicht bestanden.

Zweite Wiederholungsprüfung

Zweite Wiederholungen müssen zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen. Das ist in der Regel der erste Prüfungstermin in dem Semester, in dem das Modul wieder angeboten wird. Zweite Wiederholungsprüfungen sind schriftlich beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches zu beantragen und müssen von diesem schriftlich genehmigt werden.

Gleichzeitig müssen Sie sich bei den zuständigen Prüfungsmanager:innen bis 2 Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail anmelden. Wenn Sie an diesem nächstmöglichen Termin unentschuldigt nicht teilnehmen, gilt auch dieser dritte Versuch als nicht bestanden. Damit gilt die Modulprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden. Die daraus folgenden Konsequenzen sind von der Art der endgültig nicht bestandenen Prüfung abhängig:

  • Handelt es sich um ein Pflichtmodul des Bachelor- oder Masterstudiums, so gilt auch die Bachelor- bzw. Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
  • Handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul oder Wahlmodul bzw. ein Modul des Wahlbereichs oder der Schlüsselqualifikationen, kann dieses Modul durch ein anderes Modul ersetzt werden.

Für die Modulprüfungen gilt als zugelassen, wer bis eine Woche vor der Aufgabenerteilung bzw. vor dem Ablegen der Prüfungsleistung keine Mitteilung erhalten hat, dass die Zulassung abgelehnt wird. Die Zulassung zu den Modulprüfungen und zu der Masterarbeit darf nur abgelehnt werden, wenn

1.) die in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §5 Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind,

2.) die Unterlagen unvollständig sind oder

3.) der/die Prüfungskandidat/in nach Maßgabe des Landesrechts seinen/ ihren Prüfungsanspruch durch Überschreiten der Fristen für die Meldung zu der jeweiligen Prüfung oder deren Ablegung verloren hat.

Die Ablehnung ist zu begründen.

Abschlussarbeiten

Dieses Segment behandelt Fragen zu den Abschlussarbeiten der Bachelor- und Masterstudiengänge der Philologischen Fakultät. Zu den Wissenschaftlichen Abschlussarbeiten im Rahmen des Staatsexamens Lehramt informieren Sie die Kolleg:innen des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Den Abgabetermin finden Sie in AlmaWeb. Er wird aktualisiert, wenn Sie z. B. einen Krankenschein oder einen bestätigten Verlängerungsantrag eingereicht haben. Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag, ist der darauf folgende nächste Arbeitstag der Abgabetermin.

Bitte beachten Sie die Informationen zum Vorgehen auf den individuellen Seiten der Prüfungsmanagerinnen.

Das Anmeldeverfahren, die damit verbundenen Fristen und die einzureichenden Unterlagen werden institutsweise verschieden durchgeführt. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Prüfungsseiten über das entsprechende Vorgehen.

Die Links zu den Prüfungsseiten finden Sie im Rahmen dieser Auflistung auf unserer Prüfungsmanagement-Seite.

Dokumente

Auf den Seiten der Zentralverwaltung der Universität finden Sie eine Datenbank mit folgenden Dokumenten:

Die Dokumente sind verbindlich und nach Fächern sortiert.

Sollten Sie ein Transcript of Records (ToR) benötigen, fordern Sie dies bitte per E-Mail unter Angabe Ihres Namens sowie Ihrer Matrikelnummer bei den zuständigen Prüfungsmanager:innen an. Das Dokument steht nach Anfertigung im AlmaWeb-Konto zum Download zur Verfügung.

Studienverlauf

Seit 01.01.2018 sind auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einbezogen. Dieses Gesetz schützt Ihre Gesundheit als werdende Mutter und die Ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Das Gesetz soll Ihnen ermöglichen, Ihr Studium in dieser Zeit ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit oder der Ihres Kindes so gut es geht fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.

Teilen Sie der Universität Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung so früh wie möglich mit, damit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular.
PDF 2 MB

Bitte reichen Sie die Meldung der Schwangerschaft im Studienbüro ein. Vom Studienbüro wird das Formular über die Stabsstelle Umweltschutz und Arbeitssicherheit an die Landesdirektion Sachsen als zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie.

Die Abmeldung vom Wahlfach kann formlos unter Angabe der Gründe für die Abmeldung per E-Mail von Ihrem Uni-Mailaccount an studienkoordination(at)uni-leipzig.de erfolgen. Sie studieren dann automatisch im frei gestaltbaren Wahlbereich.

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung vom Wahlfach NICHT die Abmeldung von belegten Wahlfachmodulen beinhaltet.

Bereits erbrachte Leistungen aus dem Wahlfach werden Ihnen in der Regel im Wahlbereich anerkannt. Für eine entsprechende Umbuchung der Leistungen vor Studienende wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleg:innen des Prüfungsmanagements.

Weitere Informationen