Noteneingabe durch Prüfer
Datum der Veröffentlichung: im Themenbereich AlmaWeb und Prüfungen
Das hier vorgestellte Verfahren gilt gleichermaßen für die Notenverbuchung durch die PrüferInnen über AlmaWeb oder für die Listen-Übermittlung der Noten an das Prüfungsamt zur dortigen Verbuchung. Für beide Formen der Notenverbuchung gilt, dass das Ausfüllen einzelner Protokolle bei rein schriftlichen Prüfungsformen entfällt. Bei Einsprüchen gegen die Notenvergabe sind wie bisher die jeweiligen korrigierten Prüfungsarbeiten (Klausur, Hausarbeit usw.) Grundlage einer Entscheidung über den Einspruch.